§ 1 Allgemeine Pflichten Vermieter ist im folgenden BEEM Trailerverleih. Mieter ist ausschliesslich eine natürliche Person. Bei Abschluss eines Mietvertrages weist sich der Mieter durch einen gültigen, zur eindeutigen Identifikation geeigneten Personalausweis aus. Der Vermieter sichert die Einhaltungseiner Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit Mietweise zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, eine Vorauszahlung vereinbarungsgemäss zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäss zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben. [...] >> Hier können Sie unsere gesamten AGBs herunterladen